Mit Verfügung vom 15. Januar 2024 wurde es der Beschwerdeführerin freigestellt, sich zu den Stellungnahmen der Beschwerdegegnerin und des Schulrats vernehmen zu lassen. Weiter wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, einen Bericht der verantwortlichen Klassenlehrperson der 1. Regelklasse einzureichen, welcher Auskunft gibt über die schulischen Leistungen der Beschwerdeführerin sowie ihre Sozial- und Selbstkompetenz seit dem Eintritt in die 1. Regelklasse. Zudem wurde die verantwortliche Lehrperson aufgefordert, die Frage zu beantworten, ob für die Beschwerdeführerin eine günstige Prognose in Bezug auf das erfolgreiche Absolvieren der Regelklasse gestellt werden könne. H.