{"Signatur": "AG_RR_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2024-05-01", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_RR_001_RRB-2024-000495_2024-05-01.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10108", "Checksum": "d651b1b4cabfb172631a3f99b36e618b"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["RRB.2024.000495"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat 01.05.2024 RRB.2024.000495"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat 01.05.2024 RRB.2024.000495"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat 01.05.2024 RRB.2024.000495"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat "}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:48:34", "Checksum": "45f434fe22e2d2d29652e959cc5a42f3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Regierungsrat 01.05.2024 RRB.2024.000495\n\nPROTOKOLL DES REGIERUNGSRATS\n\nSitzung vom 1. Mai 2024 Versand: 7. Mai 2024\n\nRegierungsratsbeschluss Nr. 2024-000495\n\nA._____, Q._____; Beschwerde vom 27. November 2023 gegen den Entscheid des Schulrats\ndes Bezirks R._____ vom 25. Oktober 2023 betreffend Einteilung in die Einschulungsklasse;\nGutheissung\n\nSachverhalt\n\nA.\n\nA._____, geboren am tt.mm.jjjj, besuchte im Schuljahr 2022/23 das zweite Kindergartenjahr in\nQ._____ bei der Kindergartenlehrperson B._____. Die Kindergartenlehrperson empfahl, A._____ in\nder Einschulungsklasse einzuschulen. Die Eltern, C._____ und D._____, waren mit der Empfehlung\nder Kindergartenlehrperson nicht einverstanden. Nach einer Anhörung der Eltern beschloss die\nSchulleitung Q._____ mit Entscheid vom 27. Juni 2023, A._____ auf Beginn des Schuljahrs 2023/24\nder Einschulungsklasse zuzuweisen.\n\nB.\n\nGegen diesen Entscheid erhob A._____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, C._____ und\nD._____, diese vertreten durch lic. iur. E._____, Rechtsanwalt, S._____, mit Eingabe vom 24. Juli\n2023 Beschwerde beim Schulrat des Bezirks R._____ und beantragte in der Hauptsache sinngemäss die Zuweisung in die 1. Regelklasse der Primarschule Q._____.\n\nMit Verfügung vom 7. August 2023 wies der Schulrat des Bezirks R._____ A._____ für die Dauer\ndes Verfahrens vor dem Schulrat vorsorglich in die 1. Regelklasse zu.\n\nNach Durchführung eines Schriftenwechsels wies der Schulrat des Bezirks R._____ die Beschwerde\nmit Entscheid vom 25. Oktober 2023 ab.\n\nC.\n\nMit Eingabe vom 27. November 2023 reichte A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten\ndurch ihre Eltern, C._____ und D._____, diese vertreten durch lic. iur. E._____, Rechtsanwalt,\nS._____, Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau ein und stellte folgende Rechtsbegehren:\n\n\"1. Es sei der Promotionsentscheid der Schulleitung Q._____ vom 27. Juni 2023 aufzuheben und\nes sei A._____ in die erste 1. Klasse der Primarschule Q._____ zu befördern.\n\n2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.\"\n\nD.\n\nMit Verfügung des instruierenden Rechtsdiensts des Departements Bildung, Kultur und Sport vom\n7. Dezember 2023 wurden der Schulrat des Bezirks R._____ und die Schulleitung der Schule\nQ._____ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) zur Einreichung sämtlicher Akten und Stellungnahme\nin der Hauptsache innert 20 Tagen aufgefordert sowie gebeten, zum Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde innert sieben Tagen Stellung zu nehmen.\n\nE.\n\nDer Schulrat des Bezirks R._____ reichte mit Eingabe vom 12. Dezember 2023 die Vorakten ein und\nhielt an ihren Ausführungen im Hauptentscheid fest.\n\nMit Schreiben vom 12. Dezember 2023 teilte die Beschwerdegegnerin mit, dass sie den Verbleib von\nA._____ in der 1. Regelklasse für die Dauer des vorliegenden Verfahrens als sinnvoll erachte.\n\nF.\n\nMit Zwischenentscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 18. Dezember 2023 wurde\nes der Beschwerdeführerin für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat gestattet, die 1. Klasse der Primarschule Q._____ zu besuchen.\n\nG.\n\nMit Verfügung vom 15. Januar 2024 wurde es der Beschwerdeführerin freigestellt, sich zu den Stellungnahmen der Beschwerdegegnerin und des Schulrats vernehmen zu lassen. Weiter wurde die\nBeschwerdegegnerin aufgefordert, einen Bericht der verantwortlichen Klassenlehrperson der 1. Regelklasse einzureichen, welcher Auskunft gibt über die schulischen Leistungen der Beschwerdeführerin sowie ihre Sozial- und Selbstkompetenz seit dem Eintritt in die 1. Regelklasse. Zudem wurde\ndie verantwortliche Lehrperson aufgefordert, die Frage zu beantworten, ob für die Beschwerdeführerin eine günstige Prognose in Bezug auf das erfolgreiche Absolvieren der Regelklasse gestellt werden könne.\n\nH.\n\nMit Schreiben vom 23. Januar 2024 erstattete die Beschwerdegegnerin den eingeforderten Bericht\nder Lehrperson und reichte das Portfolio der Beschwerdeführerin ein.\n\nI.\n\nMit Verfügung vom 25. Januar 2024 wurde das Schreiben der Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin und dem Schulrat zur Kenntnisnahme und allfälligen Stellungnahme zugestellt. Mit Eingabe vom 11. März 2024 nahm die Beschwerdeführerin dazu innert mehrmals erstreckter Frist Stellung. Mit Verfügung vom 14. März 2024 wurde diese Eingabe den Verfahrensparteien zur Kenntnisnahme und allfälligen Stellungnahme zugestellt. Mit Schreiben vom 19. März 2024 (Eingang am\n26. März 2024) nahm die Beschwerdegegnerin dazu Stellung. Das Schreiben wurde den Parteien\nam 3. April 2024 zur Kenntnisnahme zugestellt und das Instruktionsverfahren abgeschlossen.\n\nJ.\n\nAuf die verschiedenen Eingaben wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.\n\nErwägungen\n\n1.\n\nGemäss § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007 (SAR 271.200) können Entscheide mit Beschwerde angefochten werden. Gegen Entscheide des Schulrats des Bezirks kann innert 30 Tagen von der Zustellung\nan Beschwerde beim Regierungsrat geführt werden (§ 78 Schulgesetz vom 17. März 1981\n[SAR 401.100]). Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Entscheid des Schulrats des Bezirks\nR._____ vom 25. Oktober 2023 der Beschwerdeführerin am 14. November 2023 zugestellt wurde.\n\n2 von 8\nDie Beschwerde wurde demnach fristgerecht eingereicht und die Beschwerdeführerin ist durch den\nvorinstanzlichen Entscheid in schutzwürdigen eigenen Interessen berührt und daher zur Beschwerdeführung gemäss § 42 Abs. 1 lit. a VRPG legitimiert. Auf die auch formgerecht eingereichte Beschwerde wird eingetreten.\n\n2.\n\n"}