Dem Beschwerdeführer beziehungsweise seinem gesetzlichen Vertreter wird für das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat die andere Hälfte der entstandenen Parteikosten von Fr. 3'850.–, mithin zu Fr. 1'925.– (inklusive Auslagen und MwSt.), aus der Staatskasse ersetzt. 5 von 5