Die Gemeinde Q._____ wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer beziehungsweise seinem gesetzlichen Vertreter die vor dem Schulrat des Bezirks R._____ entstandenen Parteikosten von Fr. 7'700.– (inklusive Auslagen und MwSt.) zu ersetzen. b) Die Gemeinde Q._____ wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer beziehungsweise seinem gesetzlichen Vertreter die vor dem Regierungsrat entstandenen Parteikosten von insgesamt Fr. 3'850.– zur Hälfte, mithin zu Fr. 1'925.– (inklusive Auslagen und MwSt.), zu bezahlen. c)