Mit Eingabe vom 16. Februar 2024 machte der Beschwerdeführer vom Replikrecht Gebrauch. Die Replik wurde mit Instruktionsverfügung vom 19. Februar 2024 an den Schulrat des Bezirks R._____ und den Gemeinderat Q._____ zur Kenntnisnahme zugestellt. G. Mit Eingabe vom 4. März 2024 reichte der Beschwerdeführer einen Zwischenbericht ein, der mit Instruktionsverfügung vom 7. März 2024 an den Schulrat des Bezirks R._____ und den Gemeinderat Q._____ zur Kenntnisnahme zugestellt wurde. H. Auf die verschiedenen Eingaben wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1.