"Der Entscheid des Bezirksschulrates des Bezirks R._____ vom 28. November 2023 soll gutgeheissen und die Beschwerde vom 10. Januar 2024 unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abgewiesen werden." Der Schulrat des Bezirks R._____ reichte die gesamten Akten mit Schreiben vom 8. Februar 2024 ein und verzichtete unter Hinweis auf den begründeten Entscheid auf eine Stellungnahme. Mit Instruktionsverfügung vom 12. Februar 2024 wurden die Stellungnahmen an die jeweilige Gegenseite zur Kenntnisnahme zugestellt. Unter Vorbehalt des Replikrechts wurde das Instruktionsverfahren abgeschlossen. F.