Mit Instruktionsverfügung des instruierenden Rechtsdiensts des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) vom 19. Januar 2024 wurde die mit Entscheid des Schulrats des Bezirks R._____ vom 28. November 2023 (Ziffer 3) aufgehobene aufschiebende Wirkung der Beschwerde per sofort wiederhergestellt. Gleichzeitig wurden der Schulrat des Bezirks R._____ und der Gemeinderat Q._____ zur Stellungnahme und Einreichung sämtlicher Akten aufgefordert und der Beschwerdeführer dazu angehalten, dem Rechtsdienst BKS mitzuteilen, ob die gemeinsame elterliche Sorge über A._____ bestehe.