4 von 5 fähig wären, ist insofern irrelevant. In Bezug auf die bestehende Bar wird der Gemeinderat in der ohnehin vorzunehmenden Neubeurteilung des Bauvorhabens einzig zu prüfen haben, ob der Wegfall der zwei Parkplätze (Nrn. 9 und 10) im Bereich der Terrasse dazu führt, dass der Parkplatzbedarf in Bezug auf die bestehende Bar nicht mehr erfüllt werden kann. Insofern stellt sich für die wegfallenden Parkfelder die Frage der Befreiung von der Sicherung der Zweckbestimmung, die dann möglich ist, wenn für die Parkfelder kein Bedarf besteht oder wenn ein Grund für die Befreiung von der Pflicht