Den Parkplätzen auf der Parzelle bbb sei mit dem Baugesuch Nr. 84.013.160 (Restaurant S._____) zugestimmt worden, weshalb aus Sicht der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt die Pflichtparkierung nachgewiesen sei (vgl. zum Ganzen: Zustimmungsverfügung vom 17. November 2022; BVUAFB 22.1072). Diese Ausführungen der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sind lediglich als Hinweis an den Gemeinderat zu verstehen, da die Beurteilung der Pflichtparkplätze nicht Gegenstand der kantonalen Prüfung ist und diesbezüglich auch keine erleichterte Ausnahmebewilligung erteilt wurde.