Die für die Wohnnutzung vorgesehenen Garagenparkplätze liegen grösstenteils auf der nördlichen Nachbarparzelle ddd (acht Garagenparkplätze und ein Besucherparkplatz). Zwei Garagenplätze liegen im hinteren, von der Kantonsstrasse abgewandten Teil der Liegenschaft aaa. Sämtliche Parzellen (bbb, aaa und ddd) befinden sich im Alleineigentum der C._____ AG.