Die Beschwerdeführerin hält dem zusammenfassend entgegen, dass für die B._____ Bar mit maximal 43 Innen- und Aussensitzplätzen gemäss der einschlägigen VSS-Norm für den Standorttyp A aufgerundet lediglich zwei Pflichtparkplätze erforderlich seien. Gehe man realistischerweise davon aus, dass sich die Gäste zudem je nach Witterung entweder auf der Terrasse oder im Innenbereich aufhielten, seien lediglich Parkplätze für aufgerundet 22 Gäste erforderlich. Angesichts der optimalen Anbindung an den öffentlichen Verkehr und des Umstands, dass die Bar nicht von autofahrenden Gästen besucht werde, müsse mit dem Minimalwert gerechnet werden, was einem Pflichtparkplatz entspreche.