Die Beurteilung der Abteilung für Baubewilligungen vom 17. November 2022 respektive das Abstellen auf die mutmasslich bereits bewilligte Parkierung greife aus verschiedenen Gründen zu kurz. Ob die Anzahl von sechs Pflichtparkplätzen heute noch zutreffe, könne aufgrund fehlender Angaben zum Betrieb respektive den Sitzplätzen und der übrigen Nutzung der Liegenschaft nicht überprüft werden. Darüber hinaus würden sich lediglich vier Parkplätze auf der Parzelle aaa selbst befinden. Über eine dingliche Sicherung betreffend die Parkplätze auf anderen Parzellen lasse sich dem Baugesuch respektive den Unterlagen nichts entnehmen.