In seiner Beschwerdeantwort macht der Beschwerdegegner schliesslich geltend, es seien nicht genügend Pflichtparkplätze vorhanden. Auch wenn dem bestehenden Restaurant S._____ ursprünglich eine Bewilligung erteilt worden sein sollte, so ändere dies nichts daran, dass die Liegenschaft heute als Asylunterkunft und Bar inklusive neu geplanter Aussenterrasse genutzt werden solle, weshalb die Parkierung neu geprüft werden müsse. Die Beurteilung der Abteilung für Baubewilligungen vom 17. November 2022 respektive das Abstellen auf die mutmasslich bereits bewilligte Parkierung greife aus verschiedenen Gründen zu kurz.