Vorliegend unterliegt die Beschwerdeführerin vollumfänglich mit ihren Beschwerdebegehren. Dies würde dazu führen, dass der Beschwerdeführerin die Verfahrenskosten auferlegt würden. Eine solche Kostenfolge rechtfertigt sich vorliegend jedoch aus folgendem Grund nicht: Die Beschwerdeführerin (Vertreterin) hat das Gesuch um subsidiäre limitierte Kostengutsprache am 11. Juni 2023 bei der Gemeinde Q._____ eingereicht. Die Gemeinde Q._____ hat das Gesuch zur weiteren Bearbeitung via E- Mail am 27. Juni 2023 an die Gemeinde S._____ weitergeleitet. Die Gemeinde S.__