In der Beantwortung der Interpellation Andre Rotzetter, CVP, Buchs vom 4. März 2014 (14.47) anerkannte der Regierungsrat, dass Pflegeeinrichtungen begonnen hätten, Depotleistungen von den künftigen Bewohnern zu verlangen, welche insbesondere für allfällige offene Forderungen nach dem Tod herangezogen werden können. Bei Personen, die nicht über genügend eigene Mittel verfügen würden, bestehe eine ungelöste Situation.