Seit ca. einem Jahr sei sie durch die Spitex betreut worden. Bei der E-jährigen Beschwerdeführerin würde eine beginnende Demenz und Verwahrlosung (Selbstpflege, Essen, Haushalt) vorliegen. Auch bestehe aufgrund der Vereinsamung der Wunsch, nicht mehr allein leben zu müssen. In der Gemeinde S._____ habe die Beschwerdeführerin noch vier Enkelkinder und einen Schwiegersohn, Freundinnen und die reformierte Kirchgemeinde. Seit dem 30. Juni 2023 habe sie keine Mietwohnung mehr in S._____. Zur Gemeinde Q._____ würden keine Beziehungen bestehen.