In der Replik beschränkt sich die Beschwerdeführerin (Vertreterin) darauf, die ihr vom Departement Gesundheit und Soziales gestellten Fragen zu beantworten. So führt sie aus, dass der Umzug von S._____ nach Q._____ am tt.mm.jjjj stattgefunden habe. Die Abmeldung bei der Gemeinde S._____ sei telefonisch erfolgt. Am 13. April 2023 sei der Abholschein (vermutlich Heimatschein) durch die Vertreterin der Beschwerdeführerin bei der Gemeinde S._____ abgeholt worden. Sie habe die Beschwerdeführerin am selben Tag in Q._____ angemeldet. Der Umzug erfolgte gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin aus gesundheitlichen Gründen. Seit ca. einem Jahr sei sie durch die Spitex betreut worden.