Die Beschwerdeführerin (Vertreterin) führt in ihrer Beschwerde vom 20. September 2023 aus, dass sie 16 Jahre in S._____ gelebt habe und sich im April nach ihrem Umzug ins Altersheim C._____ nach Q._____ abgemeldet habe. Im Altersheim C._____ müsse sie ein Depot von Fr. 6'000.- leisten. Sie hätten bereits Fr. 3'000.- bezahlt, jedoch sei sie überhaupt nicht vermögend, weshalb eine subsidiäre limitierte Kostengutsprache gewährt werden solle. Alle anderen Ausgaben würden durch die AHV-Rente und Ergänzungsleistungen gedeckt. Sie habe alle Dokumente bei der Gemeinde Q._____ eingereicht, welche die Unterlagen an die Gemeinde S._____ weitergeleitet habe.