Mit der Zuteilung von weiteren Kindern wäre auch – wie von der Beschwerdeführerin vorgebracht – der im Vergleich zum Schulhaus J._____ neuere und grössere Schulraum (inklusive separate Grup- pen- und Lernräume) im Schulhaus B._____ besser ausgelastet. Hätte die Beschwerdeführerin eine solche Zuteilung vorgenommen, läge eine sachliche Anwendung der Zuteilungskriterien im überwiegenden, öffentlichen Interesse vor. Da sie vorliegend indessen isoliert den Beschwerdegegner ins