Zwei Kinder in unmittelbarer Nähe zum Beschwerdegegner (X-Strasse) besuchen auch die Klasse F._____ (Schulhaus J._____), die der Beschwerdegegner aufgrund des vorinstanzlichen Entscheids besucht: J._____, QV-Strasse (vom Beschwerdegegner als "X-Strasse" bezeichnet) und K._____, Z-Strasse (Klassenliste F._____ [Vorakten]). Der Beschwerdegegner hat ein privates Interesse daran, zusammen mit diesen Kindern den Schulweg gemeinsam begehen zu können (vgl. Zuteilungskriterien der Beschwerdeführerin).