mindestens ein Teil des Schulwegs kann mit mindestens einem anderen Kind zurückgelegt werden; in erster Linie ist die Wohnadresse für die Schulhauszuteilung relevant, ausser bei Kindern mit mehr als zwei Tagen Fremdbetreuung, dann tritt auf Gesuch der Eltern der Betreuungsort anstelle der Wohnadresse (Merkblatt Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zu den Schulstandorten der Kreisschule Q._____, Beschluss Kreisschulpflege vom 19. August 2019 [Beschwerdebeilage 19]).