Bei der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in eines von mehreren Schulhäusern innerhalb einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbands stellt die Zumutbarkeit des Schulwegs ein wesentliches Kriterium dar, das bereits oben in E. 5 geprüft wurde. Bestehen in einer Gemeinde mehrere Schulstandorte sind Zuteilungskriterien massgeblich wie Schul- und Klassengrössen (Vorgaben des Kantons bezüglich Mindest- und Höchstschülerzahlen), gute Durchmischung (Geschlecht, Herkunft, Sprache), kein Kind soll nach Möglichkeit den Schulweg allein bestreiten müssen, Wünsche der Eltern und Kinder etc. (BKS, Factsheet "Schulweg" vom 31. März 2023, a.a.O.).