Für die Zuteilung seien in der Regel die Wohnadressen der Kinder und bei einer Fremdbetreuung von mehr als zwei Tagen pro Woche die Adresse des Betreuungsorts mit zu berücksichtigen (Merkblatt Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zu den Schulstandorten der Kreisschule Q._____, Beschluss Kreisschulpflege vom 19. August 2019 [Beschwerdebeilage 19]).