Die Wegstrecke ins Schulhaus B._____ (W-weg) beträgt 550 m, die bei einer Gehgeschwindigkeit von 3 km/h beziehungsweise 3,5 km/h von einem Kind dieses Alters in rund 11 beziehungsweise 9 Minuten zurückgelegt werden kann (vgl. Google Maps, abgerufen am 20. Februar 2024). Der Schulweg gilt beidseits als zumutbar und es bestehen keine gegenteiligen Hinweise. Für die Mittagspause zu Hause am Montag verbleiben mindestens 78 Minuten. Am Donnerstag wird der Beschwerdegegner von den Grosseltern betreut (X-Strasse).