Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die bisherige Rechtsprechung zur Länge der Mittagspause zu Hause von mindestens 40 Minuten (vgl. E. 5.3.1 oben) eingehalten wird. Der Beschwerdegegner hat am Montag und Donnerstag jeweils Nachmittagsunterricht ab 13.30 Uhr. Der Unterricht endet am Morgen um 11.50 Uhr, womit insgesamt 100 Minuten über Mittag zur Verfügung stehen. Am Montag wird er zu Hause (T-weg) betreut (vgl. den in E. 5.3.2 zitierten Betreuungs- sowie Stundenplan). Die Wegstrecke ins Schulhaus B.___