___ zu gelangen. Bei einer Gehgeschwindigkeit von 3,0 km/h beziehungsweise 3,5 km/h ist der Weg von einem Kind dieses Alters in rund 22 beziehungsweise 19 Minuten zurückzulegen, womit nur rund die Hälfte des gemäss Rechtsprechung zumutbaren Zeitbedarfs pro Wegstrecke von 40 Minuten zu absolvieren ist