Bei der Variante 1 kann zu Beginn des Schulwegs das Areal der K-Garage nicht mehr überquert werden, da das entsprechende Wegrecht nicht mehr besteht und das Areal abgesperrt ist (vgl. Stellungnahme des Beschwerdegegners vom 6. November 2023, Seite 4 und Beilage 1). Mit einem kleinen Umweg von rund 100 m via Z-Strasse kann der Schulweg indessen ohne weiteres fortgesetzt werden. Über eine genügend breite Fussgänger- und Velobrücke über den L-Fluss (QQ-weg) gelangt man an den Rand des Schulareals des Oberstufenschulhauses H._____, das sich rechter Hand befindet. Die Brücke ist nicht beleuchtet (vgl. Beschwerdebeilage 8). Zur Linken liegt ein kleines Feld (rund 60 m lang).