Aus diesen Gründen ersuchten sie, dass die Adresse der Grosseltern (X-Strasse) bei der Zuteilung berücksichtigt werde und nicht die Wohnadresse (T-weg). Zudem bestehe zum Kauf des Einfamilienhauses X-Strasse eine mündliche Zusicherung der Eigentümerschaft (E-Mail an die Kreisschule vom 17. März 2023 sowie Schreiben zum rechtlichen Gehör vom 19. März 2023 [Vorakten]).