Nach dem im regierungsrätlichen Beschwerdeverfahren – im Vergleich zum vorinstanzlichen – detaillierter erhobenen Sachverhalt zur Betreuungs- und Schulwegsituation des Beschwerdegegners ergibt sich folgender Wochenplan mit den entsprechend zurückzulegenden Schulwegen zwischen den Grosseltern (X-Strasse) oder dem Elternhaus (T-weg) zur Schule und wieder zurück (Stellungnahme Beschwerdegegner vom 4. Dezember 2023, Seite 3 sowie Stundenplan und Bestätigung der Grosseltern [Beilage 2]):