Zur Beurteilung der Gefährlichkeit eines Schulwegs sind objektive Kriterien massgebend, wie beispielsweise Strassen ohne Trottoirs, Strassenübergänge bei Strassen mit hohem Verkehrsaufkommen und ohne Lichtsignal oder ohne Fussgängerstreifen mit Mittelinsel, längere Wegstrecken durch einsame Wälder, Höchstgeschwindigkeiten für den motorisierten Verkehr oder der Schwerverkehrsanteil einer Strasse, die Beleuchtungssituation etc. (vgl. BKS, Factsheet "Schulweg" vom 31. März 2023, www.schulen-aargau.ch > Regelschule > Schulorganisation > Schulstandorte, abgerufen am 20. Februar 2024). 5.3.2