In Bezug auf die Mittagspause geht die Rechtsprechung davon aus, dass Schulkinder über den Mittag effektiv mindestens 40 Minuten zu Hause zur Verfügung haben sollen (vgl. Urteile des Bundesgerichts 2C_191/2019 vom 11. Juni 2019, E. 3.2 und 2C_838/2017 vom 22. Februar 2018, E. 4.3). In einem jüngeren Fall relativierte das Bundesgericht eine derart fixe Zeitgrenze und berücksichtigte namentlich auch das Alter des Kindes sowie weitere Umstände, wie die Möglichkeit der Benützung eines Velos oder Kickboards zur Verkürzung der Wegzeit bei einem Schüler der Mittelstufe sowie den individuellen Stundenplan.