So entschied es in einem (nicht publizierten) Urteil vom 15. Oktober 2020 (WKL.2019.13), dass von einer Kindergartenschülerin beziehungsweise einem Kindergartenschüler pro Tag ein Zeitaufwand von zweimal 40 Minuten für den Schulweg verlangt werden dürfe. Das Bundesgericht erachtet 40 Minuten pro Wegstrecke als obere Grenze des Zumutbaren für ein Kind in der Unterstufe (Urteil des Bundesgerichts 2C_191/2019 vom 11. Juni 2019, E. 3.2 mit weiteren Hinweisen).