Um die Anwendung und Berücksichtigung der massgeblichen Zuteilungskriterien nachvollziehen zu können und um zu entscheiden, ob gegen den Entscheid die Rechtsmittelinstanz angerufen werden soll, müssen die Betroffenen Einsicht in die wesentlichen Planungsunterlagen der Schule erhalten. Dazu gehören angesichts der massgeblichen Zuteilungskriterien (unter anderem Schulweg, ausgeglichene Klassengrössen und Klassenzusammensetzungen [unter anderem Geschlecht]) auch die Klassenlisten (vgl. auch Entscheid des Regierungsrats vom 7. November 2018 [RRB Nr. 2018-001277]). 4.2.2