Die Betroffenen haben ausweislich der dargelegten verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien Anspruch auf Einsicht in die entscheidwesentlichen Akten, die zum Entscheid über die Schulhauseinteilung führten. Um die Anwendung und Berücksichtigung der massgeblichen Zuteilungskriterien nachvollziehen zu können und um zu entscheiden, ob gegen den Entscheid die Rechtsmittelinstanz angerufen werden soll, müssen die Betroffenen Einsicht in die wesentlichen Planungsunterlagen der Schule erhalten.