4. Akteneinsicht in Klassenlisten und Datenschutz im Verwaltungsverfahren 4.1 Im Weiteren kritisiert die Beschwerdeführerin die vorinstanzliche Anordnung zur Einreichung der Listen aller 1. Klassen in S._____. Diese internen Akten gehörten nicht zu den relevanten Verfahrensakten und enthielten Personendaten Dritter, an deren Bekanntgabe kein schützenswertes Interesse des Beschwerdegegners bestehe. Mit der Herausgabe der Klassenlisten an den Beschwerdegegner habe die Vorinstanz eine Datenschutzverletzung begangen.