Danach folgt ein Längenvergleich von Varianten zur Begehung des Schulwegs ins Schulhaus B._____: 1,1 km mit Überquerung des L-Fluss über einen Steg und unbebautes Gebiet oder 1,4 km via Z-Strasse und V-Strasse durch bewohntes Gebiet. Dagegen messe der Schulweg ins Schulhaus J._____ 800 m und führe ebenfalls durch bewohntes Gebiet. Im konkreten Fall und vor allem aufgrund des Alters (A._____ sei erst 6½ Jahre alt) sei der Schulrat der Auffassung, dass ein Schulweg von über 1,0 km für ihn nicht zumutbar sei. Ausserdem führe der kürzere Schulweg ins Schulhaus B.___