Der maximal zumutbare Schulweg betrage 1,5 km, den die Kinder in einer Gruppe zusammen bewältigen könnten. Bei der Zuteilung könne die individuelle Situation, insbesondere betreffend die Kinderbetreuung, nur sehr beschränkt berücksichtigt werden. Die Distanz zwischen dem Wohnort der Grosseltern (X-Strasse) zum Schulhaus B._____ betrage rund 1,0 km. Bei einer rechtsprechungsgemässen Gehgeschwindigkeit von 3 km/h könne der Schulweg in 20 Minuten absolviert werden. Der Weg von den Grosseltern ins Schulhaus J._____ sei 0,8 km lang und in 16 Minuten zu absolvieren (0,8 km / 3 km x 60 Minuten). Der Unterschied betrage somit nur 4 Minuten.