Die Kreisschule Q._____ als Gemeindeverband ist durch den angefochtenen Entscheid in ihrem Selbstverantwortungsbereich zur Einteilung von Schülerinnen und Schülern in verschiedene Schulhäuser betroffen und damit zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird daher eingetreten. 2. Beschwerdegegenstand und vorinstanzliche Entscheide 2.1