Mit Eingabe vom 10. Januar 2024 teilte die Beschwerdeführerin mit, dass sie an der Beschwerde festhalte. Zugleich nahm sie abschliessend Stellung zu den Ausführungen des Beschwerdegegners. Mit Verfügung vom 11. Januar 2024 wurde die Stellungnahme der Beschwerdeführerin dem Beschwerdegegner zur Kenntnisnahme zugestellt und das Instruktionsverfahren abgeschlossen. I. Auf die verschiedenen Eingaben wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. Eintreten