Der Beschwerdegegner reichte seine Beschwerdeantwort mit Eingabe vom 6. November 2023 ein und stellte folgende Anträge: "1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Entscheid des Schulrats des Bezirks R._____ vom 8. August 2023, Nr. 530 22 36, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist; 2. eventualiter sei A._____ auch im Falle einer Gutheissung der Beschwerde für die 1. und 2. Primarklasse aus pädagogischen Gründen im Schulhaus J._____ zu belassen; 3. alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zzgl. gesetzlicher MwSt. zu Lasten der Beschwerdeführerin."