Mit Verfügung des instruierenden Rechtsdiensts des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) vom 17. Oktober 2023 wurden die weiterhin anwaltlich vertretenen Eltern von A._____ (nachfolgend: Beschwerdegegner) und der Schulrat des Bezirks R._____ zur Stellungnahme und Einreichung sämtlicher Akten aufgefordert. Zudem wurde die Kreisschule Q._____ ersucht, die konkreten schulraumplanerischen Gründe für die Zuweisung des Beschwerdegegners ins Schulhaus B._____ darzulegen. E. Der Schulrat des Bezirks R._____ (nachfolgend: Vorinstanz) reichte mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 die Vorakten ein und verzichtete mit Eingabe vom 7. November 2023 auf eine Stellungnahme.