{"Signatur": "AG_RR_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2024-03-20", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_RR_001_RRB-2024-000324_2024-03-20.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/9904", "Checksum": "5a9475a1ef4434830b9452843533d529"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["RRB.2024.000324"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat 20.03.2024 RRB.2024.000324"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat 20.03.2024 RRB.2024.000324"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat 20.03.2024 RRB.2024.000324"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat "}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:49:41", "Checksum": "8083e341f1307fbf891b686046679f47", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Regierungsrat 20.03.2024 RRB.2024.000324\n\nPROTOKOLL DES REGIERUNGSRATS\n\nSitzung vom 20. März 2024 Versand: 26. März 2024\n\nRegierungsratsbeschluss Nr. 2024-000324\n\nKreisschule Q._____; Beschwerde vom 6. Oktober 2023 gegen den Entscheid des Schulrats\ndes Bezirks R._____ vom 8. August 2023 betreffend Schulhauszuteilung in Sachen A._____,\nS._____; Abweisung\n\nSachverhalt\n\nA.\n\nA._____, geboren am tt.mm.jjjj, ist zusammen mit seinen Eltern wohnhaft am T-weg in S._____.\nNach Anhörung seiner Eltern wurde er von der Schulleitung der Kreisschule Q._____ mit Entscheid\nvom 5. Mai 2023 per Beginn des Schuljahrs 2023/24 einer 1. Klasse des Schulhauses B._____ in\nS._____ zugewiesen.\n\nB.\n\nGegen diesen Zuweisungsentscheid erhob A._____, gesetzlich vertreten durch seine Eltern,\nC._____ und D._____, diese vertreten durch Dr. E._____, Rechtsanwalt, U._____, mit Eingabe vom\n24. Mai 2023 Beschwerde beim Schulrat des Bezirks R._____.\n\nNach durchgeführtem Schriftenwechsel sowie Abklärungen seitens des Schulrats des Bezirks\nR._____ hiess dieser mit Entscheid vom 8. August 2023 die Beschwerde gut, wies A._____ per\nSchuljahr 2023/24 ins Primarschulhaus an der V-Strasse (Schulhaus J._____) zu und entzog einer\nallfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung. Der Entscheid erging\nzuerst im Dispositiv. Auf Gesuch der Kreisschule Q._____ hin eröffnete der Schulrat des Bezirks\nR._____ den begründeten Entscheid mit Versand am 11. September 2023.\n\nC.\n\nMit Eingabe vom 6. Oktober 2023 reichte die Kreisschule Q._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch M., Beschwerde beim Regierungsrat ein und stellte folgende Anträge:\n\n\"1. Der Entscheid des Schulrats des Bezirks R._____ vom 8. August 2023 sei aufzuheben.\n\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.\"\n\nD.\n\nMit Verfügung des instruierenden Rechtsdiensts des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS)\nvom 17. Oktober 2023 wurden die weiterhin anwaltlich vertretenen Eltern von A._____ (nachfolgend:\nBeschwerdegegner) und der Schulrat des Bezirks R._____ zur Stellungnahme und Einreichung\nsämtlicher Akten aufgefordert. Zudem wurde die Kreisschule Q._____ ersucht, die konkreten schulraumplanerischen Gründe für die Zuweisung des Beschwerdegegners ins Schulhaus B._____ darzulegen.\nE.\n\nDer Schulrat des Bezirks R._____ (nachfolgend: Vorinstanz) reichte mit Eingabe vom 23. Oktober\n2023 die Vorakten ein und verzichtete mit Eingabe vom 7. November 2023 auf eine Stellungnahme.\n\nDer Beschwerdegegner reichte seine Beschwerdeantwort mit Eingabe vom 6. November 2023 ein\nund stellte folgende Anträge:\n\n\"1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Entscheid des Schulrats des Bezirks\nR._____ vom 8. August 2023, Nr. 530 22 36, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist;\n\n2. eventualiter sei A._____ auch im Falle einer Gutheissung der Beschwerde für die 1. und 2. Primarklasse aus pädagogischen Gründen im Schulhaus J._____ zu belassen;\n\n3. alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen zzgl. gesetzlicher MwSt. zu Lasten der Beschwerdeführerin.\"\n\nDie Beschwerdeführerin führte in ihrer Stellungnahme vom 7. November 2023 die schulraumplanerischen Gründe für die Zuweisung des Beschwerdegegners ins Schulhaus B._____ aus.\n\nF.\n\nMit Verfügung vom 14. November 2023 wurden die Stellungnahme der Beschwerdeführerin sowie\ndie Beschwerdeantwort des Beschwerdegegners den anderen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnisnahme zugestellt. Der Beschwerdegegner wurde zudem aufgefordert, den Stundenplan der aktuell\nbesuchten Klasse F._____ (Schulhaus J._____) einzureichen sowie in Bezug dazu genaue Angaben\nzur Betreuung von A._____ pro Wochentag vorzunehmen, inklusive Angaben zu den zurückgelegten\nWegen.\n\nMit Eingabe vom 4. Dezember 2023 reichte der Beschwerdegegner den Stundenplan sowie die gewünschten Angaben zur Betreuung von A._____ pro Wochentag ein.\n\nG.\n\nMit Verfügung vom 8. Dezember 2023 wurde die Stellungnahme des Beschwerdegegners der Beschwerdeführerin zur freigestellten Stellungnahme zugestellt. Zudem wurde dieser mit einer Kurzbegründung mitgeteilt, dass die Beschwerde gestützt auf die bisherigen Akten und aufgrund einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen werden\nmüsste. Der Beschwerdeführerin wurde daher Gelegenheit gegeben, ihre Beschwerde ohne Verfahrenskostenfolgen zurückzuziehen.\n\nH.\n\nMit Eingabe vom 10. Januar 2024 teilte die Beschwerdeführerin mit, dass sie an der Beschwerde\nfesthalte. Zugleich nahm sie abschliessend Stellung zu den Ausführungen des Beschwerdegegners.\nMit Verfügung vom 11. Januar 2024 wurde die Stellungnahme der Beschwerdeführerin dem Beschwerdegegner zur Kenntnisnahme zugestellt und das Instruktionsverfahren abgeschlossen.\n\nI.\n\nAuf die verschiedenen Eingaben wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.\n\nErwägungen\n\n1. Eintreten\n\nGemäss § 78 des Schulgesetzes vom 17. März 1981 (SAR 401.100) kann gegen Entscheide des\nSchulrats des Bezirks innert 30 Tagen von der Zustellung an Beschwerde beim Regierungsrat geführt werden.\n\n"}