Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 2. Der Beschwerdeführer beziehungsweise seine gesetzlichen Vertreter werden verpflichtet, der Beschwerdegegnerin die vor dem Schulrat des Bezirks R._____ entstandenen Parteikosten in der Höhe von Fr. 4'550.– (inklusive Auslagen und MwSt.) zu ersetzen." 2. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat werden auf die Staatskasse genommen.