Zuerst ist die vom Beschwerdeführer kritisierte Auferlegung der Parteikosten im vorinstanzlichen Verfahren zu prüfen. Zudem ist auch die Verlegung der Verfahrenskosten von Amtes wegen zu prüfen (RHINOW/KOLLER/KISS/THURNHERR/BRÜHL-MOSER, Öffentliches Prozessrecht, 2. Auflage, Basel 2010, N 1371; nachfolgend Erwägung 4.1). Hernach ist über die Kostenverlegung vor dem Regierungsrat zu befinden (Erwägung 4.2). 4.1 4.1.1