Unerheblich seien insbesondere vorprozessuale Angebote der Gegenseite oder ob die Forderung begründet oder übersetzt sei. Im Antrag an den Gemeinderat vom 10. Oktober 2022 habe der Beschwerdeführer Schulkosten von monatlich Fr. 5'700.– und Transportkosten von monatlich Fr. 117.– verlangt. Unter Berücksichtigung der dreijährigen Dauer der Oberstufe resultiere somit ein Streitwert von Fr. 209'412.– (36 x Fr. 5'817.–), woraus eine Grundentschädigung von Fr. 15'000.– gemäss Anwaltstarif resultiere.