2. Gegenstand und vorinstanzlicher Entscheid im Kostenpunkt 2.1 Die Beschwerde richtet sich nur gegen die Verlegung der Parteientschädigung vor dem Schulrat des Bezirks R._____ als Vorinstanz (Dispositiv B. "Kostenfolge"). Die übrigen Anordnungen der Vorinstanz sind nicht angefochten und unterdessen in Rechtskraft erwachsen. 2.2