Mit Verfügung des instruierenden Rechtsdiensts des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 26. Oktober 2023 wurde der Schulrat des Bezirks R._____ sowie die Beschwerdegegnerin zur Stellungnahme und Einreichung aller Akten bis am 16. November 2023 aufgefordert. Die Beschwerdegegnerin erstattete am 13. November 2023 ihre Beschwerdeantwort und liess folgende Anträge stellen: "1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden darf. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten des Beschwerdeführers bzw. seiner Eltern."