Mit Eingabe vom 12. Oktober 2023 erhob der weiterhin anwaltlich vertretene Beschwerdeführer gegen den Entscheid des Schulrats des Bezirks R._____ Beschwerde beim Regierungsrat und stellte folgende Anträge: "1. Lit. D ("Entscheid") B. ("Kostenfolge") Abs. 3, 4 und 5 des Entscheids des Schulrates des Bezirks R._____ vom 16. August 2023 seien aufzuheben und wie folgt zu fassen: 'Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Gemeinde Q._____ die vor dem Schulrat des Bezirks R._____ entstandenen Parteikosten von insgesamt Fr. 5'000.00 zu ersetzen.' 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer)." I.