2 von 7 soweit darauf eingetreten werden könne. Im Kostenpunkt (B.) wurden die Verfahrenskosten von Fr. 600.– sowie eine Parteientschädigung zugunsten der Beschwerdegegnerin von Fr. 19'293.35 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die begründete Fassung des Entscheids erging am 9. September 2023 und wurde in einer korrigierten Fassung am 19. September 2023 zugestellt. Während des laufenden Beschwerdeverfahrens konnte ein freier Platz in der vom Kanton anerkannten Tagessonderschule G._____ in X._____ auf das Schuljahr 2023/24 hin gefunden werden. Seither besucht A._____ diese Schule. H.