{"Signatur": "AG_RR_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2024-01-24", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_RR_001_RRB-2024-000084_2024-01-24.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/9902", "Checksum": "97592aa9efe4ef5844ad7b3ca0045ad5"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["RRB.2024.000084"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat 24.01.2024 RRB.2024.000084"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat 24.01.2024 RRB.2024.000084"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat 24.01.2024 RRB.2024.000084"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat "}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:51:17", "Checksum": "6219704afb833e735e86bcf0f60a8799", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Regierungsrat 24.01.2024 RRB.2024.000084\n\nPROTOKOLL DES REGIERUNGSRATS\n\nSitzung vom 24. Januar 2024 Versand: 30. Januar 2024\n\nRegierungsratsbeschluss Nr. 2024-000084\n\nA._____, Q._____; Beschwerde vom 12. Oktober 2023 gegen den Entscheid des Schulrats des\nBezirks R._____ vom 16. August 2023 betreffend Parteientschädigung; Gutheissung\n\nSachverhalt\n\nA.\n\nA._____, wohnhaft in Q._____, besuchte im Schuljahr 2021/22 die 1. Klasse der Bezirksschule in\nS._____. Infolge ungenügender Leistungen wurde er auf das Schuljahr 2022/23 hin in die 2. Sekundarschule in S._____ eingeteilt, womit die Eltern zum damaligen Zeitpunkt einverstanden waren.\n\nAufgrund verschiedener Verhaltensauffälligkeiten wurde A._____ von einer Schulpsychologin des\nSchulpsychologischen Diensts (SPD) in R._____ abgeklärt. Wegen der gleichzeitig noch laufenden\nkinderpsychiatrischen Abklärung konnte der schulpsychologische Fachbericht nicht vor Schuljahresbeginn 2022/23 abgeschlossen werden.\n\nB.\n\nDie Eltern von A._____, B._____ und C._____, meldeten ihren Sohn während den Sommerferien\n2022 an der Privatschule F._____ in T._____ an. Mit Eingabe vom 29. Juli 2022 stellten sie dem Gemeinderat Q._____ Antrag auf Kostenübernahme für das entsprechende Schulgeld. Mit Beschluss\nvom 12. August 2022 wurde das Gesuch teilweise gutgeheissen (in Höhe des Schulgelds an die\nOberstufe in S._____). Eine weitere Kostenbeteiligung könne geprüft werden, sobald der Fachbericht\ndes SPD vorliege.\n\nC.\n\nDer kinderpsychiatrische Fachbericht der Psychiatrische Dienste AG (PDAG) vom 23. September\n2022 stellte bei A._____ eine einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS) sowie den\nVerdacht auf das Asperger-Syndrom fest. Der schulpsychologische Fachbericht vom 5. Oktober\n2022 stellte insbesondere eine soziale Beeinträchtigung sowie überdurchschnittliches kognitives Potenzial mit ausgeprägten schulischen Minderleistungen fest. Als Beschulungsform wurde die Förderung in Kleingruppen oder Einzelunterricht mit klarer Führung sowie starker Individualisierung des\nUnterrichts unter Berücksichtigung der hohen Begabungen empfohlen. Als Schulungsort empfahl der\nSPD eine Tagessonderschule, wobei aktuell kein offener Platz bestehe und die bislang angefragten\nSchulen für A._____ mit seinem überdurchschnittlichen kognitiven Potenzial nur bedingt geeignet\nseien.\n\nD.\n\nDie Eltern von A._____ stellten am 10. Oktober 2022 einen erneuten Antrag um Kostengutsprache\nfür den Besuch der Privatschule F._____ beim Gemeinderat Q._____. Im November 2022 fand ein\nrunder Tisch zwischen Eltern, Schule S._____ und Gemeindevertretern von Q._____ statt.\nAm 2. Dezember 2022 erliess der Gemeinderat Q._____ sinngemäss den Entscheid, die Kosten für\nden Besuch der Privatschule F._____ in T._____ bis zur Höhe des Schulgelds für die Sekundarschule in S._____ zu übernehmen. Die restlichen Kosten sowie Transportkosten gingen zulasten der\nEltern. Auf den nächstmöglichen Termin sei ein Platz an einer Tagessonderschule zu suchen.\n\nE.\n\nGegen diesen Entscheid erhoben die Eltern von A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Dr. D._____, Fürsprecher, U._____, mit Eingabe vom 3. Januar 2023 Beschwerde beim\nSchulrat des Bezirks R._____ mit folgenden Anträgen:\n\n\"1. Der Entscheid des Gemeinderates Q._____ vom 2. Dezember 2022 sei aufzuheben.\n\n2. Der Beschwerdeführer sei rückwirkend ab 1. August 2022 in die Privatschule F._____ einzuweisen.\n\n3. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme gemäss § 20 Abs. 1 VRPG sei die sofortige Einweisung des Beschwerdeführers in die Privatschule F._____ mittels superprovisorischer Verfügung\nanzuordnen.\n\n4. Der Gemeinderat Q._____ sei anzuweisen, in Zusammenarbeit mit der Oberstufe S._____ eine\nden Interessen und Behinderungen des Beschwerdeführers angemessene Mischform der Beschulung vorzunehmen.\n\n5. Der Gemeinderat Q._____ sei zu verpflichten, die Kosten für die Beschulung des Beschwerdeführers zu finanzieren (recte: zu übernehmen).\n\n6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zulasten der Gemeinde W._____.\"\n\nMit Verfügung vom 6. Januar 2023 wies die Präsidentin des Schulrats des Bezirks R._____ sinngemäss die beantragte vorsorgliche Massnahme (Einweisung in Privatschule F._____) ab und trat auf\nden Antrag betreffend Übernahme der Kosten der Privatschule mangels Zuständigkeit nicht ein.\n\nIn der Folge liess sich auch der Gemeinderat der Gemeinde Q._____ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) anwaltlich vertreten durch lic. iur. E._____, Rechtsanwalt, U._____.\n\nF.\n\nDer Beschwerdeführer ergänzte seine Anträge mit Eingabe vom 24. Januar 2023 wie folgt:\n\n\"1. Der Beschwerdeführer sei ab sofort und bis auf Weiteres einer angemessenen Sonderschule\nzuzuweisen.\n\n2.1 Es sei festzustellen, dass wichtige Gründe für die Beschulung des Beschwerdeführers in einer\nPrivatschule, nämlich der Privatschule F._____ vorliegen.\n\n2.2 Es sei festzustellen, dass bis heute keine geeignete kantonale oder IVSE-anerkannte Beschulungsmöglichkeit für das Schuljahr 2022 / 2023 vorhanden ist und somit die Voraussetzungen\nfür eine unentgeltliche Beschulung des Beschwerdeführers in einer Privatschule erfüllt sind.\nDem Beschwerdeführer sei entsprechend zu gestatten, den Unterricht in der Privatschule\nF._____ zu besuchen, bis eine geeignete kantonale oder IVSE-anerkannte Lösung vorliegt.\"\n\nDie Beschwerdegegnerin stellte Antrag auf Nichteintreten infolge fehlender Zuständigkeit des Schulrats des Bezirks R._____, eventualiter auf Abweisung der Beschwerde.\n\nG.\n\nNach durchgeführtem, doppeltem Schriftenwechsel sowie separaten Eingaben und Stellungnahmen\nder Parteien zu Beweisanträgen des Beschwerdeführers erliess der Schulrat des Bezirks R._____\nam 16. August 2023 sinngemäss den Entscheid (A.), die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen,\n\n"}